Körperschaftsteuer

Version 2.1 von Merle Hollmann am 2024/08/26 15:55

Die Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen juristischer Personen mit einem Steuersatz von 15% erhoben. Das zu versteuernde Einkommen wird auf Grundlage der Steuerbilanz und der verschiedenen Steuergesetze berechnet. Es muss in einer jährlichen Körperschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. 

Quelle: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/K/Koerperschaftsteuer.html?view=renderHelp#:~:text=Die%20Körperschaftsteuer%20wird%20auf%20das%20Einkommen%20juristischer%20Personen%20mit%20einem,beim%20zuständigen%20Finanzamt%20gemeldet%20werden.