Körperschaft
Mit diesem Begriff ist eine Vereinigung von Personen gemeint, die sich zu einem gemeinsamen Zweck verbunden haben. Das kann zum Beispiel ein Verein sein. Sehr oft hört man von "Körperschaften des öffentlichen Rechts". Das sind Organisationen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Sie sind an die Regeln des öffentlichen Rechts gebunden. Das öffentliche Recht regelt - im Gegensatz zum Privatrecht - die Beziehungen der Bürger zum Staat sowie die Beziehungen von verschiedenen Verwaltungen. Körperschaften öffentlichen Rechts sind zum Beispiel Gemeinden oder Verbände zuständig sind. Diese Körperschaften unterliegen der Staatsaufsicht.
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- Gerd Schneider, Gerd; Toyka-Seid, Christiane (2024): Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung