Gemeinnützigkeitserklärung
Zuletzt geändert von Merle Hollmann am 2024/09/15 19:11
Das Finanzamt prüft im Intervall von drei Jahren, inwieweit die Voraussetzungen für eine Gemeinnützigkeit bei einem Verein gegeben sind. Deshalb muss jeder Verein zumindest die Gemeinnützigkeitserklärung (Gem1) einreichen.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist mit Sorgfalt recherchiert, sowie durch Quellennachweise belegt, und soll als Orientierungshilfe dienen, indem er bei der Entlastung eures Ehrenamtes mit grundlegenden rechtlichen Anhaltspunkten unterstützt. Es wird dabei jegliche Form der Haftung bzgl. angesprochener Inhalte ausgeschlossen.