Die gUG
Wenn eine gGmbH gegründet werden möchte, aber die 25.000 Euro Startkapital noch nicht zur Verfügung stehen, kann zunächst die gUG (gemeinnützige Unternehmergesellschaft) gegründet werden. Die gUG kann bereits mit einer Mindesteinlage von nur 1 Euro gegründet werden. Mit Ausnahme des reduzierten Mindestkapitals gelten für die gUG grundsätzlich die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen. Auch die Inhalte des Gesellschaftsvertrags sind vergleichbar. Die gUG wird deswegen auch als “kleine Schwester” der gGmbH bezeichnet.
Mehr über die gUG, ihre Vor- und Nachteile und ihre Gründung könnt ihr hier erfahren.
Referenzen
- Deutsches Ehrenamt (2024): Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG), online: https://deutsches-ehrenamt.de/gemeinnuetzige-ug/ [letzter Stand: 23.09.2024]
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