Die gGmbH

Zuletzt geändert von Merle Hollmann am 2024/09/23 16:20

Bei der gemeinnützigen GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft. Das bedeutet, das auch hier die GmbH als juristische Person für sich selbst haftet und die Haftung aller Mitglieder auf den Betrag beschränkt ist, der zu Beginn in die GmbH reingegeben wurde (Stammeinlage).  

Als Ensemble eine gGmbH zu gründen, empfiehlt sich, wenn ihr zwar einen gemeinnützigen Zweck (das Musizieren) erfolgt, aber dennoch wirtschaftlich tätig sein möchtet.  

Als gGmbH habt ihr – genauso wie der gemeinnützige e. V. - steuerliche Vorteile, wie beispielweise der Wegfall der Körperschaftssteuer etc. Allerdings gibt es einige Aspekte, die nicht außer Acht gelassen werden sollten. Als gGmbH muss euer gemeinnütziger Zweck klar definiert sein. Außerdem muss euer ganzes Handeln und Wirtschaften an diesen definierten Zweck gebunden sein. Die Gründung einer gGmbH ist um einiges aufwändiger als die Gründung eines (eingetragenen) Vereins. Sie ähnelt der Gründung einer gewöhnlichen GmbH und unterliegt somit strengeren und umfangreicheren Anforderungen.  Eine große Hürde ist zudem, dass zur Gründung 25.000 Euro Startkapital benötigt werden.  

Hier gibt es mehr Infos, wie genau die Gründung einer gGmbH abläuft.

Referenzen

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist mit Sorgfalt recherchiert, sowie durch Quellennachweise belegt, und soll euch als Orientierungshilfe dienen, indem er bei der Entlastung eures Ehrenamtes mit grundlegenden rechtlichen Anhaltspunkten unterstützt. Es wird dabei jegliche Form der Haftung bzgl. angesprochener Inhalte ausgeschlossen.