Gemeinnützigkeit
Ein Verein muss einige Kriterien erfüllen, damit er den Status der Gemeinnützigkeit erreichen kann. Der Verein muss nachweisen, dass er ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Diese müssen zudem eindeutig aus der Vereinssatzung hervorgehen. Aber was bedeutet das im Konkreten?
Vorteile der Gemeinnützigkeit sind Steuerbegünstigungen, besserer Zugang zu staatlichen Zuschüssen, Möglichkeit der Ausstellung von Spendenbescheinigungen und die Möglichkeit, steuerfreie Aufwandsentschädigungen zu zahlen (z.B. Ehrenamtspauschale, Übungsleiterpauschale).
Gemeinnützigkeit - Was bedeutet das?
Bei den gemeinnützigen Zwecken gilt ein gemeinsamer Grundsatz: Das Handeln muss stets dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Der Verein darf nur seine steuerbegünstigten Zwecke, die in der Satzung benannt sind, verfolgen. Auch für die Mittelverwendung sieht das Gemeinnützigkeitsrecht daher entsprechende Vorgaben vor. So sind Mittel primär immer unter dem Grundsatz der Selbstlosigkeit und damit ausschließlich zur Zweckverwirklichung einzusetzen. Gewinne sowie ein sich anhäufendes Vermögen sind deshalb für gemeinnützige Vereine nicht gestattet.
- Gemeinnützig: Ein gemeinnütziger Zweck liegt vor, wenn die Tätigkeit im Verein darauf ausgerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
- Mildtätig: Mildtätige Zwecke liegen nach dem Vereinsrecht vor, wenn hilfsbedürftige Personen selbstlos unterstützt werden.
- Kirchlich: Zu kirchlichen Zwecken zählen durch Selbstlosigkeit geförderte Religionsgemeinschaften
Die Gemeinnützigkeit eines Vereines wird in regelmäßigen Abständen vom Finanzamt geprüft.
Mein Verein und das Finanzamt
Vereine, die gemeinnützige Zwecke verfolgen sind von der Abgabe einer Körperschaftssteuererklärung befreit. Das Finanzamt überprüft jedoch alle drei Jahre, ob die Bedingungen für die Gemeinnützigkeit weiterhin erfüllt sind. Daher ist es erforderlich, zumindest eine Gemeinnützigkeitserklärung (Gem1) einzureichen, auch wenn keine weiteren Steuererklärungen nötig sind. Vereine, die die Umsatzgrenze von 45.000 Euro überschreiten und/oder Menschen beschäftigen, müssen jährlich eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Infos zur Gemeinnützigkeitserklärung findet ihr auf der ELSTER Webseite.
Nach der Gründung eures Vereins ist es wichtig, dass ihr euch bei dem für euch zuständigen Finanzamt meldet.
In Hamburg ist das Finanzamt Hamburg-Nord für alles rund um gemeinnützige Vereine in Hamburg zuständig und damit euer geeigneter Ansprechpartner:
Der Verein wird als steuerpflichtig angemeldet und bekommt eine eigene Steuernummer zugewiesen, die künftig für die Zuordnung aller Steuerunterlagen eures Vereins verwendet wird. Nach dem ersten Geschäftsjahr eueres Vereines müsst ihr eine Steuererklärung einreichen, ob dies auch in Zukunft der Fall sein sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Alle drei Jahre ist die Gemeinnützigkeitserklärung (Gem1) bei dem Finanzamt einzureichen.
Generell sollte ein Verein regelmäßig prüfen, welche Steuern für ihn individuell relevant sind. Als Körperschaft ist der Verein dem Steuerrecht unterworfen, aufgrund der Gemeinnützigkeit ist aber in der Regel mit Vergünstigungen bzw. Einsparungen bei der Gewerbesteuer, der Umsatzsteuer und der Körperschaftsteuer zu rechnen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Besonders zu beachten sind die vier steuerlichen Sphären.
Was genau die vier steuerlichen Sphären sind und was es zu beachten gilt, erfahrt ihr hier.
Referenzen
- ehrenamt24 Benefits GmbH (2024): Rechtsform im Verein, online: https://www.ehrenamt24.de/wissen-fuer-vereine/vereinswiki/ueberblick-der-vereinsformen/ [letzter Stand: 23.09.2024]
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist mit Sorgfalt recherchiert, sowie durch Quellennachweise belegt, und soll euch als Orientierungshilfe dienen, indem er bei der Entlastung eures Ehrenamtes mit grundlegenden rechtlichen Anhaltspunkten unterstützt. Es wird dabei jegliche Form der Haftung bzgl. angesprochener Inhalte ausgeschlossen.