Steuer
Als Ensemble oder Musikschaffender kommt man nicht drum herum sich mit Steuern auseinandersetzen zu müssen. Das Steuerrecht in Deutschland regelt alles rund um das Thema Steuern. Dabei gibt es je nach dem was eurer Ensemble für eine Rechtsform bildet, Unterschiedliches zu beachten. Auch für Vereine ist das Thema Steuern besonders wichtig, da sie ihre finanziellen Angelegenheiten ordnungsgemäß verwalten und die gesetzlichen Vorgaben einhalten müssen. Gerade wenn ihr als Verein den Status der Gemeinnützigkeit erlangt habt, müsst ihr auf einige Punkte besonders achten.
Die folgenden Informationen sollen als Einführung und Leitfaden zum Thema Steuern in eurem Ensemble dienen. Sie bieten eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte und sollen euch bei einem richtigen Umgang mit dem Thema Steuern in eurem Musikensemble helfen.
Steuer und meine Rechtsform
Was es für euch als Ensemble beim Thema Steuern zu beachten gilt, ist abhängig von eurer Rechtsform. Hier findet ihr einen Überblick über alle Rechtsformen, die für euch als Ensemble standartmäßig infrage kommen. Wir beschäftigen uns im Folgenden mit dem Thema Steuern in einem gemeinnützigen Verein, da dies die meistgewählte Rechtsform für ein Amateurmusikensemble ist.
Alles, was ich über Steuern in meinem Verein wissen muss
Der Verein gilt als Körperschaft und unterliegt somit dem Steuerrecht. Generell kann sich an folgendem Grundsatz orientiert werden: Sobald ein Verein Gewinne erzielt, müssen diese grundsätzlich versteuert werden. Allerdings gibt es Ausnahmen. Gerade wenn ein Verein gemeinnützig tätig ist, ist er in bestimmten Fällen von bestimmen Steuern befreit. Das hört sich beim ersten Lesen jetzt wahrscheinlich kompliziert an, ist aber eigentlich ganz einfach. Ein gemeinnütziger Verein - oder auch eine andere gemeinnützige Rechtsform - hat nicht das Ziel mit seinem Handeln finanzielle Gewinne zu erzielen, sondern vielmehr seinen Zweck zu erfüllen, der in der Satzung festgelegt wurde. Dieser Zweck muss etwas sein, dass dem Gemeinwohl dient, nur so kann ein Verein (oder eine andere Rechtsform) gemeinnützig arbeiten. In unserem Falle ist der gemeinnützige Zweck, der in der Satzung steht meistens wohl das gemeinsame Musizieren.
Wenn kein finanzieller Gewinn erzielt wird, sondern der Gewinn lediglich zurück in die Zwecke des Vereins fließt, müssen die Einnahmen in der Regeln nicht versteuert werden. Um hier den Überblick nicht zu verlieren, gibt es die sogenannten vier steuerlichen Sphären der Gemeinnützigkeit. Alle finanziellen Handlungen (also all eure Einnahmen und Ausgaben) eures gemeinnützigen Ensembles müssen der jeweiligen Sphäre zugeordnet werden. Davon macht das Finanzamt abhängig wie und ob welcher Geldbetrag besteuert wird.
Die vier Sphären heißen:
- Der ideelle Bereich
- Die Vermögensverwaltung
- Der Zweckbetrieb
- Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb
In unserem Wiki gibt es eine eigene Seite auf der ihr alle Informationen zu den vier Sphären findet - diese findet ihr hier.
Kurz & Knapp - Die vier Sphären
Mein Ensemble und die verschiedenen Steuerarten
Wenn Steuern zu zahlen sind, stellt man sich schnell die Frage, um was für eine Steuer es sich handelt. Denn es gibt wie wir wissen viele verschiedene Steuerarten in Deutschland. Die wichtigsten Steuerarten für uns sind
Was genau die verschiedenen Steuerarten für euer Ensemble bedeuten, erfahrt ihr hier.
How-to-Steuererklärung
Referenzen
- Deutsches Ehrenamt (2024): Die vier steuerlichen Sphären im Verein, online: https://deutsches-ehrenamt.de/die-vier-steuerlichen-sphaeren-im-verein/ [letzter Stand: 23.09.2024]
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist mit Sorgfalt recherchiert, sowie durch Quellennachweise belegt, und soll euch als Orientierungshilfe dienen, indem er bei der Entlastung eures Ehrenamtes mit grundlegenden rechtlichen Anhaltspunkten unterstützt. Es wird dabei jegliche Form der Haftung bzgl. angesprochener Inhalte ausgeschlossen.