Datenschutz

Zuletzt geändert von Merle Hollmann am 2024/10/01 12:21

Datenschutz ist ein zentrales Thema für Ensembles, denn jedes Ensemble muss die Daten aller Mitglieder verwalten. Dabei spielt weder die Größe, noch die Rechtsform eures Ensembles eine Rolle. Die Datenschutz-Grundverordnung ist auf alle Ensembles anwendbar. 

Im Datenschutz geht es um mehr als den technischen Schutz von Daten: Es geht um den Schutz der Grundrechte der Personen, dessen Daten euer Ensemble verarbeitet. Daher spielen die Größe und Organisationsform eures Vereins auch nur eine untergeordnete Rolle.

How-to Datenschutz bei Musikensembles

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auch Vereine und Verbände müssen beim Umgang mit personenbezogenen Daten nach den Vorgaben der Europäischen-Datenschutz-Grundverordnung handeln. Die Ziele der EU-DSGVO sind es zum einen die Grundrechte, Grundfreiheiten und persönliche Informationen natürlicher Personen (z.B. Vereinsmitglieder) zu schützen und gleichzeitig einen freieren Datenverkehr zu ermöglichen. 

Grundlagen und Gesetze verstehen

DSGVO: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt den Datenschutz in der EU und legt fest, wie personenbezogene Daten verarbeitet und geschützt werden müssen. 

BDSG: Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt die DSGVO in Deutschland. 

Erhebt oder verarbeitet ein Verein oder Verband personenbezogene Daten seiner Mitglieder, fällt dies unter die Europäische-Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz. Mitgliederdaten dürfen im Rahmen der Vereinstätigkeit erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Die Vereinssatzung gilt hierbei als Grundlage für die Tätigkeit (Zweck) des Vereins und dem hieraus resultierenden Umfang der Datenerhebung. 

Besonders schützenswert sind personenbezogene Daten. Damit sind alle Informationen gemeint, die einen Menschen und dessen Lebensumstände beschreiben, ihn also „identifizierbar“ machen. Dies gilt für Informationen jedweder Art, also für Schrift, Bild oder Tonaufnahmen. Um diese zu schützen, gibt es die Datenschutzerklärung. In einer Datenschutzerklärung steht in der Regel  

• …welche Art personenbezogener Daten festgesetzt werden.  

• …eine Begründung, wozu diese Informationen gesammelt werden und zu welchem Zweck die Institution (der Verein/Verband) diese nutzt.  

• …die Bedingungen, unter denen die Informationen an andere Organisationen weitergegeben werden können.  

• …dass die Organisation sich verantwortlich erklärt, die gesammelten Daten zu schützen. 

• …wie die Kontrolle der Umsetzung und Umgang mit eventuellen Beschwerden funktioniert.

Für die interne Umsetzung der DSGVO im Verein bietet das Deutsche Ehrenamt eine übersichtliche Checkliste

Aber warum ist Datenschutz eigentlich so wichtig und worauf beruht der Datenschutz? Dazu empfiehlt es sich, einen Blick in die essenziellen Gesetzestexte des Presse- und Persönlichkeitsrecht zu werfen. Wir haben dieses kompakt zusammengefasst: 

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild  

Daten von Ensemblemitgliedern

Ein Ensemble hat einiges zu beachten, wenn es um die Daten der Mitglieder geht. Hier findest du eine Übersicht über die Fallstricke, die es in den folgenden Bereichen zu beachte gilt: 

  • Daten auf der Ensemblewebseite 
  • Daten von Konzertbesuchenden und -teilnehmer*innen
  • Datenschutz und (neue) Mitglieder 
  • Daten auf Social Media Kanälen 

Referenzen

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist mit Sorgfalt recherchiert, sowie durch Quellennachweise belegt, und soll als Orientierungshilfe dienen, indem er bei der Entlastung ihres Ehrenamtes mit grundlegenden rechtlichen Anhaltspunkten unterstützt. Es wird dabei jegliche Form der Haftung bzgl. angesprochener Inhalte ausgeschlossen.