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Zusammenfassung
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... ... @@ -1,1 +1,0 @@ 1 -Buchhaltung|Buchführung|Die vier Sphären|Geld|EÜR - Inhalt
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... ... @@ -6,36 +6,36 @@ 6 6 ((( 7 7 (% class="container" %) 8 8 ((( 9 - Sobald euer Ensemble einen eingetragenen Verein gründet, das heißt, damit auch eine eigene juristische Person bildet, seid ihr zurBuchhaltungverpflichtet, denn in Deutschland gilt die sogenannteBuchführungspflicht.9 +Buchhaltung blabla 10 10 11 - Die Vereinsbuchhaltung beschreibt das Verwaltenund Steuern aller Einnahmen und Ausgaben desVereins. Schließlichhaben nichtnur alle Vereinsmitglieder ein Recht darauf, über die finanziellen Mittel eines Vereins Bescheid zu wissen, sondernauchder Staat hat dieses Recht auf Information. Diese sogenannte Rechenschaftspflicht ist im BGB reguliert.11 +Buchführungspflicht blabla 12 12 13 - Umeine geordnete Buchhaltung am Ende des Jahres beim Finanzamt abzugeben, muss einiges beachtet werden, was wireuchim Folgenden vorstellenwerden.13 +Verschiedene Arten 14 14 ))) 15 15 ))) 16 16 17 -= Buchführungspflicht=17 += Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) = 18 18 19 - SobaldeinVerein alseinejuristischePersonn demwirtschaftlichenVerkehrteilnimmt, isterzur Buchhaltungverpflichtet.InDeutschlandistdieBuchführungspflichtin einemGesetzgeregelt.19 +Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, abgekürzt EÜR genannt, ist eine vereinfachte Form der Buchhaltung. Es handelt sich um eine Form der einfachen Gewinnermittlung, die man beim zuständigen Finanzamt abgeben muss. Kurz gesagt stellt man bei der EÜR die Einnahmen und Ausgaben des Vereines gegenüber: 20 20 21 -**Handelsgesetzbuch. § 238 Buchführungspflicht** 22 -(1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. 21 +(% class="box infomessage" %) 22 +((( 23 +Einnahmen - Ausgaben = Gewinn 24 +))) 23 23 24 - Esgibt einige Voraussetzungen,die dafürerfüllt seinmüssen:26 +Zu beachten sind in jedem Falle die verschiedenen Steuern, gerade wenn ihr als gemeinnütziger Verein tätig seid, seid ihr von einigen Steuern befreit. Außerdem gilt das **Zufluss-Abfluss-Prinzip:** Einnahmen und Ausgaben werden erst in dem Moment verbucht, wenn das Geld auch wirklich auf dem Konto ankommt bzw. wenn das Geld abgebucht wird - also abfließt. 25 25 26 -* Alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins müssen in vollständiger und geordneter Form erfolgen 27 -* Für alle aufgeführten Vorgänge müssen Belege und Unterlagen vorliegen, die jene Einnahmen und Ausgaben entsprechend nachweisen 28 -* Das Vereinsvermögen wird innerhalb der Vereinsbuchhaltung in einem separaten Verzeichnis aufgegriffen 28 +(% class="box warningmessage" %) 29 +((( 30 +Achtung! Es ist sehr wichtig, dass ihr bei eurer EÜR auf die verschiedenen Sphären achtet. Jede Einnahme und Ausgabe muss der entsprechenden Sphäre zugeordnet werden. [[Hier>>doc:Linksammlung.Bildungsformate.Vereine & Gemeinnützigkeit.Die vier Sphären .WebHome]] könnt ihr nochmal nachlesen, was es mit den vier Sphären auf sich hat. 31 +))) 29 29 30 -= =Aufbewahrungspflicht==33 += Bilanzierung = 31 31 32 - Außerdem gibtes eine Aufbewahrungspflicht für verschiedene Dokumente. Es gibt zwei Abstufungen der Aufbewahrungspflicht.35 +tba 33 33 34 -* **6 Jahre** - z. B. Briefe, E-Mails, Abrechnungsunterlagen 35 -* **10 Jahre** - z. B. Lohnlisten, Inventarlisten, EÜR 37 += Wichtige Begriffe = 36 36 37 -= Die ordnungsgemäße Buchhaltung = 38 - 39 39 (% class="box warningmessage" %) 40 40 ((( 41 41 Es gelten die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung: ... ... @@ -43,61 +43,19 @@ 43 43 * **Nachvollziehbarkeit:** Die Buchhaltung muss für jemanden, der sich mit Buchhaltung auskennt, verständlich sein. Am besten wird klar und übersichtlich gearbeitet werden, damit die Zusammenhänge nachvollziehbar sind. 44 44 * **Richtigkeit**: Die Buchführung muss der Realität entsprechen. 45 45 * **Nachprüfbarkeit:** Belege müssen aufbewahrt werden, damit die Richtigkeit der Angaben nachgewiesen werden kann. 46 -* **Vollständigkeit: **Alle Einn ahmen,Ausgaben und sonstige Vorgänge müssen vollständig, mit entsprechendem Datum, erfasst werden.46 +* **Vollständigkeit: **Alle Ein- und Ausgaben und sonstige Vorgänge müssen vollständig, mit entsprechendem Datum, erfasst werden. 47 47 * **Zeitnahe Erfassung:** Es ist wichtig, auf die zeitnahe Erfassung achtzugeben, damit einen nicht kurz vor Jahresabschluss um die Ohren fliegt. 48 48 * **Unveränderbarkeit: **Jede Änderung muss protokolliert werden, damit Manipulation ausgeschlossen werden kann. 49 49 ))) 50 50 51 -= Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) = 52 - 53 -Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, abgekürzt EÜR genannt, ist eine vereinfachte Form der Buchhaltung. Es handelt sich um eine Form der einfachen Gewinnermittlung, die man beim zuständigen Finanzamt abgeben muss. Kurz gesagt stellt man bei der EÜR die Einnahmen und Ausgaben des Vereines gegenüber: 54 - 55 -(% class="box infomessage" %) 51 +(% class="box successmessage" %) 56 56 ((( 57 -**Einnahmen - Ausgaben = Gewinn ** 58 -))) 59 59 60 -Die EÜR wird auch einfache Buchführung genannt. Ihr gegenüber steht die doppelte Buchführung - **die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.** Zuständig für das Erstellen der EÜR ist grundsätzlich der geschäftsführende Vorstand. Auch wenn dafür ein*e Kassenwärt*in oder ein*e Schatzmeister*in berufen wird, liegt die Verantwortung beim geschäftsführenden Vorstand. 61 - 62 -== Zufluss-Abfluss-Prinzip == 63 - 64 -Außerdem gilt das **Zufluss-Abfluss-Prinzip:** Einnahmen und Ausgaben werden erst in dem Moment verbucht, wenn das Geld auch wirklich auf dem Konto ankommt bzw. wenn das Geld abgebucht wird - also abfließt. 65 - 66 -(% class="box warningmessage" %) 67 -((( 68 -**Achtung!** Zu beachten sind in jedem Falle die verschiedenen Steuern, gerade wenn ihr als gemeinnütziger Verein tätig seid, seid ihr von einigen Steuern befreit. Es ist sehr wichtig, dass ihr bei eurer EÜR auf die verschiedenen Sphären achtet. Jede Einnahme und Ausgabe muss der entsprechenden Sphäre zugeordnet werden. [[Hier>>doc:Linksammlung.Bildungsformate.Vereine & Gemeinnützigkeit.Die vier Sphären .WebHome]] könnt ihr nochmal nachlesen, was es mit den vier Sphären auf sich hat. 69 69 ))) 70 70 71 -== Grenzen der EÜR == 72 - 73 -(% class="wikigeneratedid" %) 74 -Für die Erstellung und Abgabe gibt es Grenzen. Wenn ein Verein über 75 - 76 -* **60.000 Euro Gewinn** oder 77 -* **600.000 Euro Umsatz** 78 - 79 -(% class="wikigeneratedid" %) 80 -erzielt, dann reicht eine einfache EÜR nicht mehr aus und der Verein ist zu einer aufwändigeren Buchhaltung in Form einer Bilanzbuchhaltung verpflichtet. 81 - 82 -(% class="box infomessage" %) 83 -((( 84 -**Kleinunternehmerregelung: ** 85 -Wenn euer Verein zusätzlich noch den Status eines Kleinunternehmers besitzt, dann dürft ihr mit Bruttobeträgen arbeiten und müsst die gezahlte Umsatzsteuer nicht nochmal gesondert ausweisen. 86 - 87 -Ab wann bin ich Kleinunternehmer? 88 - 89 -* Jahresumsatz des vergangenen Jahres beträgt **nicht mehr als 22.000 Euro** 90 -* Jahresumsatz im laufenden Jahr beträgt **nicht mehr als 50.000 Euro ** 91 -))) 92 - 93 -= Die doppelte Buchführung = 94 - 95 -Bei der doppelten Buchhaltung wird mit zwei Konten gearbeitet. Das 96 - 97 97 = Referenzen = 98 98 99 -* [[Skala-Campus >>https://www.skala-campus.org/artikel/buchhaltung-im-verein/?utm_term=vereinsbuchhaltung%20software&utm_campaign=Campus+-+Alle+Themen&utm_source=adwords&utm_medium=ppc&hsa_acc=1084875372&hsa_cam=17172543512&hsa_grp=152284905978&hsa_ad=665481293889&hsa_src=g&hsa_tgt=kwd-1175357194&hsa_kw=vereinsbuchhaltung%20software&hsa_mt=b&hsa_net=adwords&hsa_ver=3&gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMI_8DwxIe4iAMVdpSDBx2-bhrnEAAYASAAEgIrM_D_BwE]] 100 -* [[Deutsches Ehrenamt>>https://deutsches-ehrenamt.de/vereinsbuchhaltung-und-rechenschaftspflicht/]] 58 +* 101 101 102 102 103 103 )))