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Zusammenfassung
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Details
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- Übergeordnete Seite
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... ... @@ -1,1 +1,1 @@ 1 -Bildungsformate.WebHome 1 +Linksammlung.Bildungsformate.WebHome - Tags
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... ... @@ -1,1 +1,0 @@ 1 -Buchhaltung|Buchführung|Die vier Sphären|Geld|EÜR - Inhalt
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... ... @@ -6,36 +6,36 @@ 6 6 ((( 7 7 (% class="container" %) 8 8 ((( 9 - Sobald euer Ensemble einen eingetragenen Verein gründet, das heißt, damit auch eine eigene juristische Person bildet, seid ihr zurBuchhaltungverpflichtet, denn in Deutschland gilt die sogenannteBuchführungspflicht.9 +Buchhaltung blabla 10 10 11 - Die Vereinsbuchhaltung beschreibt das Verwaltenund Steuern aller Einnahmen und Ausgaben desVereins. Schließlichhaben nichtnur alle Vereinsmitglieder ein Recht darauf, über die finanziellen Mittel eines Vereins Bescheid zu wissen, sondernauchder Staat hat dieses Recht auf Information. Diese sogenannte Rechenschaftspflicht ist im BGB reguliert.11 +Buchführungspflicht blabla 12 12 13 - Umeine geordnete Buchhaltung am Ende des Jahres beim Finanzamt abzugeben, muss einiges beachtet werden, was wireuchim Folgenden vorstellenwerden.13 +Verschiedene Arten 14 14 ))) 15 15 ))) 16 16 17 -= Buchführungspflicht=17 += Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) = 18 18 19 - SobaldeinVerein alseinejuristischePersonn demwirtschaftlichenVerkehrteilnimmt, isterzur Buchhaltungverpflichtet.InDeutschlandistdieBuchführungspflichtin einemGesetzgeregelt.19 +Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, abgekürzt EÜR genannt, ist eine vereinfachte Form der Buchhaltung. Es handelt sich um eine Form der einfachen Gewinnermittlung, die man beim zuständigen Finanzamt abgeben muss. Kurz gesagt stellt man bei der EÜR die Einnahmen und Ausgaben des Vereines gegenüber: 20 20 21 -**Handelsgesetzbuch. § 238 Buchführungspflicht** 22 -(1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. 21 +(% class="box infomessage" %) 22 +((( 23 +Einnahmen - Ausgaben = Gewinn 24 +))) 23 23 24 - Esgibt einige Voraussetzungen,die dafürerfüllt seinmüssen:26 +Zu beachten sind in jedem Falle die verschiedenen Steuern, gerade wenn ihr als gemeinnütziger Verein tätig seid, seid ihr von einigen Steuern befreit. Außerdem gilt das **Zufluss-Abfluss-Prinzip:** Einnahmen und Ausgaben werden erst in dem Moment verbucht, wenn das Geld auch wirklich auf dem Konto ankommt bzw. wenn das Geld abgebucht wird - also abfließt. 25 25 26 -* Alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins müssen in vollständiger und geordneter Form erfolgen 27 -* Für alle aufgeführten Vorgänge müssen Belege und Unterlagen vorliegen, die jene Einnahmen und Ausgaben entsprechend nachweisen 28 -* Das Vereinsvermögen wird innerhalb der Vereinsbuchhaltung in einem separaten Verzeichnis aufgegriffen 28 +(% class="box warningmessage" %) 29 +((( 30 +Achtung! Es ist sehr wichtig, dass ihr bei eurer EÜR auf die verschiedenen Sphären achtet. Jede Einnahme und Ausgabe muss der entsprechenden Sphäre zugeordnet werden. [[Hier>>doc:Linksammlung.Bildungsformate.Vereine & Gemeinnützigkeit.Die vier Sphären .WebHome]] könnt ihr nochmal nachlesen, was es mit den vier Sphären auf sich hat. 31 +))) 29 29 30 -= =Aufbewahrungspflicht==33 += Bilanzierung = 31 31 32 - Außerdem gibtes eine Aufbewahrungspflicht für verschiedene Dokumente. Es gibt zwei Abstufungen der Aufbewahrungspflicht.35 +tba 33 33 34 -* **6 Jahre** - z. B. Briefe, E-Mails, Abrechnungsunterlagen 35 -* **10 Jahre** - z. B. Lohnlisten, Inventarlisten, EÜR 37 += Wichtige Begriffe = 36 36 37 -= Die ordnungsgemäße Buchhaltung = 38 - 39 39 (% class="box warningmessage" %) 40 40 ((( 41 41 Es gelten die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung: ... ... @@ -43,76 +43,20 @@ 43 43 * **Nachvollziehbarkeit:** Die Buchhaltung muss für jemanden, der sich mit Buchhaltung auskennt, verständlich sein. Am besten wird klar und übersichtlich gearbeitet werden, damit die Zusammenhänge nachvollziehbar sind. 44 44 * **Richtigkeit**: Die Buchführung muss der Realität entsprechen. 45 45 * **Nachprüfbarkeit:** Belege müssen aufbewahrt werden, damit die Richtigkeit der Angaben nachgewiesen werden kann. 46 -* **Vollständigkeit: **Alle Einn ahmen,Ausgaben und sonstige Vorgänge müssen vollständig, mit entsprechendem Datum, erfasst werden.46 +* **Vollständigkeit: **Alle Ein- und Ausgaben und sonstige Vorgänge müssen vollständig, mit entsprechendem Datum, erfasst werden. 47 47 * **Zeitnahe Erfassung:** Es ist wichtig, auf die zeitnahe Erfassung achtzugeben, damit einen nicht kurz vor Jahresabschluss um die Ohren fliegt. 48 48 * **Unveränderbarkeit: **Jede Änderung muss protokolliert werden, damit Manipulation ausgeschlossen werden kann. 49 49 ))) 50 50 51 -= Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) = 52 - 53 -Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, abgekürzt EÜR genannt, ist eine vereinfachte Form der Buchhaltung. Es handelt sich um eine Form der einfachen Gewinnermittlung, die man beim zuständigen Finanzamt abgeben muss. Kurz gesagt stellt man bei der EÜR die Einnahmen und Ausgaben des Vereines gegenüber: 54 - 55 -(% class="box infomessage" %) 51 +(% class="box successmessage" %) 56 56 ((( 57 -**Einnahmen - Ausgaben = Gewinn ** 58 -))) 59 59 60 -Die EÜR wird auch einfache Buchführung genannt. Ihr gegenüber steht die doppelte Buchführung - **die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.** Zuständig für das Erstellen der EÜR ist grundsätzlich der geschäftsführende Vorstand. Auch wenn dafür ein*e Kassenwärt*in oder ein*e Schatzmeister*in berufen wird, liegt die Verantwortung beim geschäftsführenden Vorstand. 61 - 62 -== Zufluss-Abfluss-Prinzip == 63 - 64 -Außerdem gilt das **Zufluss-Abfluss-Prinzip:** Einnahmen und Ausgaben werden erst in dem Moment verbucht, wenn das Geld auch wirklich auf dem Konto ankommt bzw. wenn das Geld abgebucht wird - also abfließt. 65 - 66 -(% class="box warningmessage" %) 67 -((( 68 -**Achtung!** Zu beachten sind in jedem Falle die verschiedenen Steuern, gerade wenn ihr als gemeinnütziger Verein tätig seid, seid ihr von einigen Steuern befreit. Es ist sehr wichtig, dass ihr bei eurer EÜR auf die verschiedenen Sphären achtet. Jede Einnahme und Ausgabe muss der entsprechenden Sphäre zugeordnet werden. [[Hier>>doc:Bildungsformate.Vereine & Gemeinnützigkeit.Die vier Sphären .WebHome]] könnt ihr nochmal nachlesen, was es mit den vier Sphären auf sich hat. 69 69 ))) 70 70 71 -== Grenzen der EÜR == 72 - 73 -(% class="wikigeneratedid" %) 74 -Für die Erstellung und Abgabe gibt es Grenzen. Wenn ein Verein über 75 - 76 -* **60.000 Euro Gewinn** oder 77 -* **600.000 Euro Umsatz** 78 - 79 -(% class="wikigeneratedid" %) 80 -erzielt, dann reicht eine einfache EÜR nicht mehr aus und der Verein ist zu einer aufwändigeren Buchhaltung in Form einer Bilanzbuchhaltung verpflichtet. 81 - 82 -(% class="box infomessage" %) 83 -((( 84 -**Kleinunternehmerregelung: ** 85 -Wenn euer Verein zusätzlich noch den Status eines Kleinunternehmers besitzt, dann dürft ihr mit Bruttobeträgen arbeiten und müsst die gezahlte Umsatzsteuer nicht nochmal gesondert ausweisen. 86 - 87 -Ab wann bin ich Kleinunternehmer? 88 - 89 -* Jahresumsatz des vergangenen Jahres beträgt **nicht mehr als 22.000 Euro** 90 -* Jahresumsatz im laufenden Jahr beträgt **nicht mehr als 50.000 Euro ** 91 -))) 92 - 93 -= Die doppelte Buchführung = 94 - 95 -Bei der doppelten Buchhaltung wird mit zwei Konten gearbeitet. Diese beiden Konten nennt man Konto und Gegenkonto, oder aber - das habt ihr vielleicht schon einmal gehört - Soll und Haben. Ziel der doppelten Buchführung ist die Gewinnermittlung. Dafür werden **a) eine Bilanz **und **b) eine Gewinn- und Verlustrechnung** aufgestellt. 96 - 97 -== Die Gewinn- und Verlustrechnung == 98 - 99 -Die Gewinn- und Verlustrechnung, umgangssprachlich auch GuV oder "großer Bruder der EÜR" genannt, ist Hauptbestandteil des Jahresabschlusses. Sie gibt Auskunft über den unternehmerischen Erfolg des Unternehmens/des Vereins. 100 - 101 -== Die Bilanz == 102 - 103 -Neben der GuV bildet die Bilanz den zweiten Teil des Jahresabschlusses. In ihr werden alle Vermögenswerte - auch Aktiva genannt - und alle Schulden - auch Passiva genannt - eines Unternehmens. Eine Bilanz wird immer an einem festgelegten Zeitpunkt erstellt, dem sogenannten Bilanzstichtag. Eine Bilanz informiert über die aktuelle Vermögenslage eines Unternehmens, dokumentiert die Geschäftsvorgänge und hilft bei der Gewinnermittlung. 104 - 105 105 = Referenzen = 106 106 107 -* [[Skala-Campus >>https://www.skala-campus.org/artikel/buchhaltung-im-verein/?utm_term=vereinsbuchhaltung%20software&utm_campaign=Campus+-+Alle+Themen&utm_source=adwords&utm_medium=ppc&hsa_acc=1084875372&hsa_cam=17172543512&hsa_grp=152284905978&hsa_ad=665481293889&hsa_src=g&hsa_tgt=kwd-1175357194&hsa_kw=vereinsbuchhaltung%20software&hsa_mt=b&hsa_net=adwords&hsa_ver=3&gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMI_8DwxIe4iAMVdpSDBx2-bhrnEAAYASAAEgIrM_D_BwE]] 108 -* [[Deutsches Ehrenamt>>https://deutsches-ehrenamt.de/vereinsbuchhaltung-und-rechenschaftspflicht/]] 109 -* [[Buchhaltung einfach sicher>>https://www.buchhaltung-einfach-sicher.de/buchhaltung/bilanz]] 58 +* 110 110 111 -(% class="box" %) 112 -((( 113 -//Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist mit Sorgfalt recherchiert, sowie durch Quellennachweise belegt, und soll Ihnen als Orientierungshilfe dienen, indem er Sie bei der Entlastung ihres Ehrenamtes mit grundlegenden rechtlichen Anhaltspunkten unterstützt. Es wird dabei jegliche Form der Haftung bzgl. angesprochener Inhalte ausgeschlossen.// 114 -))) 115 - 116 116 117 117 ))) 118 118
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